Zweck der jährlichen Unterweisung ist, dass Beschäftigte Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennen und entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln können, um Unfälle sowie Schäden zu vermeiden, sowie um im Schadensfall eine Absicherung seitens der Versicherungsträger zu gewährleisten.
Die gesetzlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG, sowie aus der DGUV Vorschrift 1, wonach der Unternehmer die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich unterweisen muss.
Die Dauer der Unterweisung beträgt je nach Thema 2 – 3 Stunden.
Zur Teilnahme an den Unterweisungen sind bei Fahr- und Steuertätigkeiten die notwendigen Ausbildungen vorausgesetzt.
Für die Grundunterweisungen sind keine Voraussetzungen gefordert.
Die Unterweisungen findet in Gruppen von bis zu 15 Teilnehmern in unseren Räumlichkeiten in Bamberg statt.
Bei mehreren Teilnehmern kann eine Unterweisung auch direkt vor Ort in Ihrem Betrieb stattfinden. Hierzu füllen Sie bitte das Kontaktformular für Firmenkunden aus.
Ab 49 € je Teilnehmer, je nach Dauer
In dem Preis enthalten ist ein Unterweisungsnachweis enthalten.
Die angegebenen Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für die Kosten der Unterweisung in Ihrem Betrieb erhalten Sie einen separaten Kostenvoranschlag.
Hierzu füllen Sie bitte das Kontaktformular für Firmenkunden aus.
Die Anmeldung zur Unterweisung ist verbindlich. Sie erhalten im Vorfeld eine Rechnung über den zu zahlenden Betrag.
Die Unterweisung findet in unseren Räumlichkeiten ab einer Teilnehmerzahl von 6 Personen statt.
Melden Sie sich hier verbindlich zu unserer Ausbildung an. Bitte wählen Sie den gewünschten Termin aus. Sie erhalten im Anschluß eine E-Mail mit allen weiteren Details.
Für die Ausbildung mehrerer Mitarbeiter erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Die Termine werden nach Absprache festgelegt. Gerne führen wir die Ausbildung vor Ort in Ihrem Unternehmen durch.