In vielen Betrieben kommen Krane, wie Brücken-, Portal-, oder Säulenkrane zum Einsatz. Hierbei sind eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen zu beachten.
Um Unfälle sowie Schäden zu vermeiden und um im Schadensfall eine Absicherung seitens der Versicherungsträger zu gewährleisten, ist eine fundierte und gesetzeskonforme Ausbildung und jährliche Unterweisung der Mitarbeiter unabdingbar.
Die Ausbildung erfolgt auf Grund der DGUV Vorschrift 52, die eine Ausbildung vorschreibt und wird gemäß dem DGUV Grundsatz 309-003 durchgeführt. Dieser Grundsatz schreibt für ortsfeste Krane einen zeitlichen Umfang von mindestens einen Tag vor.
Die Dauer der Ausbildung beträgt 1 Tage und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Theorie:
Praxis:
Die Ausbildung findet in Gruppen von bis zu 10 Teilnehmern direkt vor Ort in Ihrem Betrieb statt.
Für die Kosten der Ausbildung in Ihrem Betrieb füllen Sie bitte das Kontaktformular für Firmenkunden aus.
In dem Preis enthalten ist ein Bedienerausweis als Befähigungsnachweis.
Die Anmeldung zur Ausbildung ist verbindlich. Sie erhalten im Vorfeld eine Rechnung über den zu zahlenden Betrag.
Die Ausbildung findet ab einer Teilnehmerzahl von 5 Personen statt.
Für die Ausbildung ab 5 Personen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Die Termine werden nach Absprache festgelegt. Die Ausbildung findet vor Ort in Ihrem Unternehmen statt.
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